EU-Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: 4 Schritte für Ihren Shop

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EU-Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: 4 Schritte für Ihren Shop

Wer Waren an Verbraucher verkauft, steht in knapp drei Wochen vor einer neuen gesetzlichen Pflicht. Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops auf der Produktdetailseite ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel sichtbar anzeigen – und zwar bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, also bevor er auf „Kaufen" klickt.

Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit. In der Praxis betrifft es jedoch eine Vielzahl mittelständischer Hersteller und Großhändler, die neben dem klassischen B2B-Geschäft auch Verbraucher bedienen: über einen D2C-Shop, einen Marktplatzauftritt oder einen gemischten Shop mit B2B- und B2C-Kundengruppen. Genau diese Betreiber müssen jetzt handeln.

Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick, was sich konkret ändert, wen die Pflicht tatsächlich trifft und wie die Umsetzung in vier Schritten gelingt.

Was das EU-Gewährleistungslabel bedeutet – und was es nicht ist

Die neue Informationspflicht basiert auf einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ziel ist es, Verbraucher europaweit einheitlich über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu informieren. Das Gewährleistungsrecht (im deutschen Recht: die gesetzliche Mängelhaftung) sieht vor, dass Käufer bei mangelhafter Ware Ansprüche gegenüber dem Verkäufer haben, in der Regel für zwei Jahre.

Das Label macht diesen Anspruch sichtbar. Es ist kein Qualitätssiegel und keine freiwillige Auszeichnung, sondern eine Pflichtangabe, ähnlich wie Preisangaben oder Widerrufsbelehrungen.

Wichtiger Unterschied: Wenn ein Hersteller oder Händler zusätzlich mit einer freiwilligen Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren wirbt, kommt ein zweites Label hinzu: das Garantielabel (GARAN). Dieses signalisiert dem Verbraucher, dass über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine vertragliche Garantie des Herstellers besteht.

Beide Labels müssen auf der Produktdetailseite platziert sein. Es gibt keine Schwellenwerte, keine Ausnahmen für kleinere Shops und keine Übergangsfristen über den 27. September hinaus. Fehlende oder falsch platzierte Labels sind abmahnfähig.

Shopbetreiber, die im Juni bereits den Widerrufsbutton umgesetzt haben, kennen das Muster: eine kleine Anpassung an der Oberfläche, die ohne saubere Datenbasis im Hintergrund schnell aufwendig wird.

Wen die Pflicht wirklich trifft – eine ehrliche Einordnung

Hier ist Klarheit wichtig: Die Pflicht gilt ausschließlich für Verkäufe an Verbraucher (B2C). Reine B2B-Shops, in denen ausschließlich gewerbliche Kunden einkaufen, sind nicht betroffen.

In der Praxis ist die Trennlinie jedoch selten so sauber. Viele Hersteller und Großhändler betreiben Systeme, in denen beide Kundengruppen aktiv sind:

  • Ein Shopware-Shop mit separaten Kundengruppen für Händler und Endkunden

  • Ein D2C-Shop, der parallel zum B2B-Vertrieb läuft

  • Marktplatzauftritte, über die Verbraucher direkt kaufen

  • Gemischte Shops ohne klare Kundengruppentrennung

Wer in einer dieser Konstellationen aktiv ist, fällt unter die neue Pflicht. Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Shop betroffen ist, sollte vor der technischen Umsetzung rechtlich geprüft werden. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, bietet aber eine strukturierte Grundlage für die eigene Einschätzung.

4 Schritte zur Umsetzung des EU-Gewährleistungslabels

Schritt 1: Prüfen, welche Shopbereiche betroffen sind

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche Vertriebskanäle bedienen Verbraucher? Dazu gehören:

  • Alle Shops oder Shopbereiche mit B2C-Kundengruppen

  • D2C-Shops, auch wenn sie primär für Marketingzwecke betrieben werden

  • Marktplatzkonten, über die Endkunden bestellen

  • Shops ohne definierte Kundengruppentrennung, bei denen eine Verbraucherbestellung nicht ausgeschlossen ist

Das Ergebnis dieser Analyse bestimmt den Umfang der notwendigen Maßnahmen. Wer nur einen reinen B2B-Shop betreibt, ist fertig. Wer gemischte Strukturen hat, geht weiter zu Schritt 2.

Schritt 2: Labels technisch auf der Produktdetailseite einbinden

Das EU-Gewährleistungslabel muss auf der Produktdetailseite sichtbar sein, bevor der Verbraucher den Bestellprozess abschließt. In Shopware-Shops und vergleichbaren Systemen bedeutet das konkret:

  • Einbindung des Labels als standardisiertes grafisches Element auf der Produktdetailseite

  • Platzierung oberhalb des Bestellbuttons oder zumindest im sichtbaren Bereich der Produktseite

  • Bei Produkten mit Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren: zusätzliche Anzeige des Garantielabels (GARAN)

  • Prüfung, ob Marktplatz-Schnittstellen separate Konfigurationen erfordern

Die technische Einbindung erfolgt in der Regel über Shop-Plugins, Template-Anpassungen oder direkte Konfiguration im Shop-Backend. Für Shopware-Shops gibt es bereits entsprechende Erweiterungen. Wichtig ist, dass das Label nicht nur auf Desktopansichten, sondern auch auf mobilen Endgeräten korrekt dargestellt wird.

Schritt 3: Garantiedaten je Artikel im PIM oder ERP pflegen und übertragen

Das Garantielabel setzt voraus, dass für jeden Artikel bekannt ist, ob und mit welcher Laufzeit eine Herstellergarantie besteht. Diese Information muss strukturiert vorliegen, nicht als PDF im Archiv, sondern als gepflegtes Datenfeld im PIM-System (Product Information Management) oder im ERP.

Konkret bedeutet das:

  • Einführung oder Aktivierung eines Datenfelds „Herstellergarantie" (Ja/Nein, Laufzeit in Monaten)

  • Befüllung dieses Felds für alle betroffenen Artikel

  • Automatische Übertragung in den Shop, sodass das Label dynamisch angezeigt wird

  • Regelmäßige Pflege, wenn sich Garantiebedingungen ändern

Dieser Schritt zeigt, warum sauber gepflegte Produktdaten der eigentliche Hebel sind. Shops, die bereits ein strukturiertes PIM betreiben, haben hier einen erheblichen Vorteil. Wer Produktdaten bislang manuell oder unstrukturiert verwaltet, sollte diesen Anlass nutzen, um die Datenbasis grundsätzlich zu verbessern. Welche Hürden dabei typischerweise auftreten, zeigt der Beitrag zur Systemintegration von ERP, PIM und Shop.

Schritt 4: Verantwortlichkeiten, Test und Zeitplan bis zum Stichtag festlegen

Drei Wochen sind knapp, aber ausreichend, wenn die Verantwortlichkeiten klar sind. Ein realistischer Zeitplan bis zum 27. September 2026 könnte so aussehen:

  • Woche 1 (bis 11. September): Bestandsaufnahme abschließen, betroffene Shopbereiche und Artikel identifizieren, technische Lösung auswählen

  • Woche 2 (bis 18. September): Technische Einbindung der Labels, Datenpflege im PIM oder ERP starten

  • Woche 3 (bis 25. September): Testphase auf allen Geräten und Browsertypen, rechtliche Abnahme, Go-Live-Freigabe

Zuständig für die Koordination sollte eine Person sein, die Zugang zu Shop-System, PIM und der rechtlichen Einschätzung hat. In vielen mittelständischen Unternehmen ist das der Vertriebsleiter in Abstimmung mit der IT und einem externen Rechtsberater.

Warum Produktdaten der entscheidende Faktor sind

Die Einführung des EU-Gewährleistungslabels ist kein isoliertes Compliance-Thema. Sie macht sichtbar, was viele Shopbetreiber bereits wissen: Unvollständige oder unstrukturierte Produktdaten bremsen den digitalen Vertrieb an vielen Stellen. Wie stark sich das im Tagesgeschäft auswirkt, zeigt sich schon bei der ERP-Anbindung im B2B-Shop.

Wer jetzt die Garantiedaten sauber im PIM oder ERP pflegt, legt gleichzeitig die Grundlage für:

  • Schnellere Produkteinführungen im Shop

  • Korrekte Datenübertragung an Marktplätze

  • Bessere Auffindbarkeit durch vollständige Produktbeschreibungen

  • Weniger manuelle Korrekturen und damit weniger Fehlerquellen

Mittelständische Hersteller und Großhändler, die digitale Vertriebskanäle skalieren wollen, kommen an einer strukturierten Datenbasis ohnehin nicht vorbei. Der Stichtag am 27. September 2026 ist insofern kein Hindernis, sondern ein konkreter Anlass, diesen Schritt jetzt zu gehen.

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Marcel Woywodt

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