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KI-Kennzeichnung im B2B-Shop: 5 Prüfpunkte vor dem 2. Dezember 2026

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Ein mittelständischer Großhändler setzt seit Monaten einen KI-gestützten Kundenservice-Assistenten im Shop ein. Niemand im Unternehmen weiß genau, ob das Werkzeug die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung erfüllt, wer rechtlich als Betreiber gilt und was bei einer Behördenanfrage zu tun wäre. Dieses Szenario ist heute keine Ausnahme. Am 2. Dezember 2026 läuft für Bestandssysteme die letzte Übergangsfrist ab. Dieser Artikel liefert fünf konkrete Prüfpunkte für die Geschäftsführung.

Warum die KI-Verordnung jetzt auch Ihren Onlineshop betrifft

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verbindlich. Chatbots und vergleichbare Systeme müssen offenlegen, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Täuschend echt wirkende KI-erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, sogenannte Deepfakes, müssen als solche offengelegt werden. Die Anbieter generativer KI-Systeme müssen deren Ergebnisse zusätzlich maschinenlesbar markieren. Für Systeme, die schon vor August am Markt waren, gilt dafür eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Einen Überblick über alle Pflichten, die schon im Frühjahr absehbar waren, finden Sie in unserem Beitrag zum EU AI Act für B2B-Shopbetreiber. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt der Geschäftsführung eine strukturierte Prüfgrundlage.

Was viele B2B-Betreiber falsch einschätzen

Die häufigste Fehleinschätzung lautet: „Wir nutzen KI nur intern, das betrifft uns nicht.“ Das stimmt so nicht. Entscheidend ist, ob ein KI-System direkten Kontakt mit Menschen hat, also mit Kunden, Einkäufern oder Besuchern Ihres Shops. Genau dort greifen die Kennzeichnungspflicht für Chatbots und die Offenlegung von Deepfakes.

Eine zweite Fehlannahme betrifft KI-generierte Inhalte: Produkttexte, die mit KI-Unterstützung entstehen und danach redaktionell geprüft werden, sind nicht pauschal kennzeichnungspflichtig. Die Verordnung unterscheidet hier. Wer dagegen KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung veröffentlicht, muss sie kennzeichnen.

Das eigentliche Risiko liegt für viele B2B-Shops woanders: Eingekaufte Shop-Erweiterungen, Service-Plattformen oder Chat-Lösungen bringen oft KI-Funktionen mit, die im Tagesgeschäft nie aufgefallen sind. Ob Ihr Unternehmen dabei als Anbieter oder als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung gilt, entscheidet darüber, wer welche Pflicht trägt. Diese Frage ist in vielen Verträgen noch nicht geregelt.

5 Prüfpunkte für Ihren B2B-Shop vor dem Stichtag

  1. Chatbot und Kundenservice-Assistent prüfen: Setzt Ihr Shop einen KI-gestützten Chat, einen Bestellassistenten oder einen virtuellen Ansprechpartner ein? Prüfen Sie, ob er sich spätestens beim ersten Kontakt klar als KI zu erkennen gibt. Ein versteckter Hinweis in den AGB reicht nicht. Wie Chatbots im B2B-Service sinnvoll arbeiten, zeigt unser Beitrag zu KI-Chatbots im B2B-Kundenservice.
  2. KI-Bilder und Produktvideos erfassen: Verwenden Sie KI-erzeugte Produktbilder, Animationen oder Sprachaufnahmen im Shop oder in Kampagnen? Täuschend echte Darstellungen müssen Sie sichtbar offenlegen. Die maschinenlesbare Markierung muss das erzeugende Werkzeug liefern. Fragen Sie Ihre Anbieter, ob das bis zum 2. Dezember gewährleistet ist.
  3. Verträge mit Tool-Anbietern klären: Wer ist Anbieter, wer Betreiber? Diese Unterscheidung bestimmt, wer welche Pflichten trägt. Prüfen Sie Ihre Verträge mit Softwareanbietern auf entsprechende Regelungen und ergänzen Sie sie, wo sie fehlen.
  4. Inventur aller KI-Werkzeuge im Shop: Erstellen Sie eine Liste aller eingesetzten KI-Funktionen, von Produktempfehlungen über automatisierte Preisanpassungen bis zu Chatbots. Viele Shopware-Erweiterungen und externe Dienste enthalten KI-Komponenten, die im Alltag nicht als solche wahrgenommen werden. Bei der technischen Bestandsaufnahme unterstützt Sie unsere Shopware-Entwicklung.
  5. Verantwortung im Team festlegen: Benennen Sie eine Person, die für die Einhaltung der Transparenzpflichten zuständig ist und bei einer Behördenanfrage Auskunft geben kann. Sorgen Sie dafür, dass die Mitarbeitenden, die KI-Werkzeuge einsetzen, deren Grenzen kennen.

Fazit: Jetzt prüfen, bevor der Stichtag Druck macht

Der 2. Dezember 2026 ist kein theoretisches Datum. Dann endet die Übergangsfrist für Bestandssysteme, und die Transparenzpflichten gelten vollständig, mit Bußgeldrisiko. Wer jetzt eine strukturierte Prüfung der eingesetzten KI-Werkzeuge anstößt, vermeidet Zeitdruck und schützt das Vertrauen seiner Kunden. Fehlt dafür intern die Zeit, kann eine externe E-Commerce-Abteilung die Bestandsaufnahme übernehmen.

Commerce Partner begleitet mittelständische Hersteller und Großhändler seit 1999 bei der sicheren Weiterentwicklung ihrer Onlineshops. Wenn Sie wissen möchten, welche KI-Funktionen in Ihrem Shop betroffen sind und wie Sie die Anforderungen strukturiert angehen, sprechen Sie uns an: Ein kostenloses Strategiegespräch können Sie direkt über unsere Kontaktseite anfragen.

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